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Verein zur Förderung der Nachwuchsarbeit des Musikzuges der FFW Bockenem e.V.

Bereits im Jahr 1999 wurde der Verein im Rahmen des damaligen Nachwuchskonzeptes „Musikzug 2000“ ins Leben gerufen und förderte zwischenzeitig bis zu 18 Nachwuchsbläser.

 

Leider konnte diese Erfolgsgeschichte nicht fortgesetzt werden, so dass im Frühjahr 2008 die Vereinstätigkeit eingestellt wurde. Glücklicherweise hatten die Verantwortlichen die rechtliche Auflösung aber nicht vollzogen, so dass der Verein weiterhin bestand.

Im Sommer 2010 startete der Musikzug mit neuem Elan und neuem Konzept wieder mit der Nachwuchsförderung. Diesmal setzten sie bei den Jüngsten an: Musikalische Früherziehung, die Musikalische Erstausbildung am Instrument und das Ganze eingebettet in ein „Netzwerk für Musik“ in Bockenem. Auf Vermittlung des Musikzuges starteten 31 Kinder in zwei Kindergärten mit der Musikalischen Früherziehung. Seit Oktober 2010 sind drei Flötengruppen mit Kindern im Alter von sechs bis 10 Jahren in der Ausbildung. Schließlich kamen sechs Bläser und ein Schlagzeuger hinzu. Diese Ausbildung kostet Geld, viel Geld. Daher entschlossen sich die Verantwortlichen den Förderverein zu reaktivieren.

Die ersten Jugendlichen sind mit der Ausbildung am Instrument inzwischen so fortgeschritten, dass sie in den Musikzug integriert wurden. Dabei handelt es sich um 3 Klarinetten, 1 Trompete und 1 Euphonium. Daneben befinden sich noch 1 Trompete, 1 Klarinette, 1 Flöte und 1 Saxophon in der Ausbildung.

 

 

Beitragssätze, Spenden & Leistungen

Mitgliedsbeiträge:

60 € pro Jahr - Familienbeitrag, wenn mindestens ein Angehöriger in Ausbildung ist
50 € pro Jahr - Reine Fördermitgliedschaft
Freiwillig höhere Beiträge sind jederzeit möglich

Stand: 04.03.2011

Spenden:

Als gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 51 ff. AO sind Spenden steuerlich abzugsfähig. Spendenquittungen können ausgestellt werden.

Stand: 14.09.2015

Kursgebühren:

Aktuell keine zusätzlichen Kursgebühren - Flötenkurse

Stand: 01.04.2018

Leistungen:

Der Förderverein unterstützt die Nachwuchsarbeit des Musikzuges Bockenem finanziell und ideell.

Die regelmäßigen Leistungen werden in der jährlichen Mitgliederversammlung festgelegt und nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel gewährt.

Zur Zeit unterstützt der Verein wie folgt:

Erstausbildung am Instrument  - Teilnahme am Flötengruppenunterricht  - für die Dauer von maximal zwei Jahren
Unterstützung der Ausbildung am Blasinstrument mit 6 € pro Stunde - ebenfalls für die Dauer von maximal zwei Jahren
Übernahme / Vermittlung von Instrumentenpatenschaften

Stand: 04.03.2011

Satzung

Link zur derzeit gültigen Satzung des Fördervereins  vom 22. September 2000

Mit Bescheid nach §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59 und 61 AO, vom 11.Sept. 2015, wurde die Gültigkeit der aktuellen Satzung bestätigt.

 

Protokolle

Einladung zur Mitgliederversammlung vom 04.03.2011

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 04.03.2011

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 16.03.2012

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 16.03.2012

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 08.03. 2013

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 08.03.2013

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 28.02.2014

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 28.02.2014

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 25.03.2015

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 25.03.2015

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 08.04.2016

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 08.04.2016

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 24.03.2017

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 24.03.2017

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 06.04.2018

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 06.04.2018

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 26.04.2019

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 26.04.2019

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 03.04.2020

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 03.04.2020

 

Einladung zur Mitgliederversammlung am 26.09.2021

Protokoll zur Mitgliederversammlung vom 26.09.2021

 

Aufnahmeantrag

Link zum Aufnahmeantrag

Einfach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zurück per Postoder eMail an die nachfolgende Adresse:

Holger Loß
Lange Straße 14
31167 Bockenem
 
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!